Allgemeine Geschäftsbedingungen Decken Design
1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Handwerksbetriebes Decken Design. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell schriftlich vereinbart wurden.
2. Eigentumsvorbehalt
Von Decken Design gelieferte und verbaute Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Firma, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Die Firma Decken Design ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
3. Überlassene Unterlagen
Alle Unterlagen wie Designzeichnungen, Kalkulationen etc., die im Zusammenhang mit dem Auftrag dem Auftraggeber überlassen wurden bleiben urheberrechtlich das Eigentum der Firma Decken Design. Diese Unterlagen dürfen weder an Dritte weitergereicht noch zugänglich gemacht werden, außer die Firma Decken Design erteilt dem Auftraggeber eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung
4. Rechnungen und Zahlungen
Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe 70% der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach Abzug der geleisteten Vorauszahlung innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug von Skonto zu begleichen. Nach der Zahlungsfälligkeit ist die Firma Decken Design berechtig Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankkreditkosten zu berechnen (mindestens 11%). Minderung, Aufrechnung oder Zurückhaltung ist nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.
5. Kreditwürdigkeit
Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass er zahlungsfähig ist und die im Vertrag vereinbarte Vergütung gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Decken Design begleichen wird.
6. Gewährleistung
Decken Design gibt 5 Jahre Gewährleistung für die Montage. Für die Deckenfolie gilt die Gewährleistung des Deckenfolienherstellers Barrisol.
7. Haftung
Die Leistungen der Firma Decken Design müssen vom Auftraggeber bei der Abnahme auf Mängelfreiheit geprüft werden. Beanstandungen müssen sofort der Firma Decken Design schriftlich gemeldet werden. Anderenfalls gilt die Leistung als einwandfrei, es sei denn, es handelt sich um einen nicht sichtbaren Mangel. Sollte später ein bei der Abnahme nicht sichtbarer Fehler festgestellt werden, so muss er ebenfalls sofort und ohne schuldhaftes Zögern bei der Firma Decken Design schriftlich beanstandet werden. Anderenfalls gilt die Leistung als einwandfrei. Schadenersatzansprüche, die auf ein nichtvorsätzliches Handeln, Unmöglichkeit der Leistung, positive Vertragsverletzung beruhen sind gegen die Firma Decken Design ausgeschlossen.
8. Kündigung
Bei einer Vertragskündigung ist seitens Auftraggeber ein Schadenersatz in Höhe der bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwendungen, jedoch mindestens 80% der im Vertrag vereinbarten Vergütung, zu leisten.
9. Sonstiges
Die Deckenfolie ist ausschließlich mit einem Baumwolltuch und Wasser zu reinigen. Bei Bedarf kann in das Wasser ein paar Tropfen Spülmittel beigemengt werden. Das Nichteinhalten führt zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs.
Quelle: eRecht24, Rechtsanwalt für Internetrecht Sören Siebert